Webseite der Bürgerinitiative Liebenau gegen die Errichtung einer Verarbeitung und Halde in Liebenau
Der Ortschaftsrat Liebenau erhielt mit Schreiben vom 04.02.2025 die Aufforderung zur
Stellungnahme zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren „Lithium Zinnwald“.
Weiterhin soll über die Unterlagen für den Umweltverträglichkeitsprüfungs-Bericht und die
Antragsunterlagen gem. § 15 UVPG abgestimmt werden.
Da das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Region und insbesondere auf die in
diesem Fall betroffene Ortschaft Liebenau haben wird, möchte der Ortschaftsrat eine
umfassende Stellungnahme erarbeiten und die Bedenken und Anregungen der Einwohner
einfließen lassen.
Die Absprachen zu den vorgelegten Unterlagen dürfen öffentlich erfolgen, allerdings ist eine
Weitergabe an Dritte nicht gestattet.
Der Ortschaftsrat wird in seiner Sitzung am 27.02.2025, um 19:30 Uhr im Feuerwehr
Gerätehaus Liebenau öffentlich dazu beraten. Alle interessierten Bürger sind dazu
eingeladen.
Gerne können Stellungnahmen mündlich oder schriftlich abgegeben werden.
Die Stadt Altenberg hat eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum
15.04.2025 erwirken können.
TEIL 1
Einleitung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren
Die Firma Zinnwald Lithium GmbH möchte im Bereich Altenberg ein Bergwerk zur
Gewinnung von Lithium inclusive einer Aufbereitungsanlage errichten. Das geplante
Vorhaben „Lithium Zinnwald“ umfasst neben dem untertägigen Abbau oberirdische Flächen
von ca. 73 ha für die Aufbereitung und Haldenflächen. Damit ist für das Vorhaben ein
obligatorischer Rahmenbetriebsplan vorzulegen und ein Planfeststellungsverfahren mit
Umweltverträglichkeitsprüfung zu führen.
Zur Festlegung des Untersuchungsumfangs und -methoden wurde am 22.08.2023 ein
Scoping-Termin durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde eine Variantenprüfung des
Standortes der Aufbereitungsanlage von der Zinnwald Lithium GmbH gefordert. Im Rahmen
der nunmehr vorliegenden 1. Fortschreibung der Tischvorlage wird nun eine zusätzliche
Variante „Liebenau“ vorgestellt.
Es ist nicht vorgesehen, einen erneuten Scoping-Termin in Präsenz durchzuführen.
Planfeststellung für die Variante „Liebenau“
Die 1. Fortschreibung enthält folgende Eckpunkte:
Betroffene Schutzgebiete in der Umgebung des Vorhabens Liebenau
Der Flächenbedarf wird mit ca. 35 ha für die Aufbereitungsanlage und ca. 75 ha für die
Abraumhalde angegeben. Jeweils ca. 5 ha werden für eventuell 2 Mundlöcher entlang des
Tunnels von Liebenau bis Zinnwald benötigt.
Entsprechende Karten mit Einzeichnung der Lage der oben genannten Flächenbedarfe
liegen zur Prüfung vor und werden in der Sitzung des Ortschaftsrates ausgelegt.
Die Möglichkeiten zur Zwischen- und Langzeitlagerung der Überschusssande werden aktuell
noch geprüft. Geplant wird mit einer Lagerung auf einem Depot in Liebenau.
Für die technische Konzeption der Gewinnung, des Abbauverfahrens und des
Versatzbetriebes und der Aufbereitung gibt es keine neuen Angeben.
Je Mundloch sind folgende Arbeiten geplant:
Weiterhin sollen sogenannte technische Nebenanlagen zum Bergwerk errichtet werden.
Dazu gehören Grubenwasseraufbereitungsanlage inkl. Grubenwasserbecken, Kühlanlage,
Trafostation, Stromleitung und Bewetterung
Am Standort Liebenau sollen Tagesanlagen und Nebenanlagen wie folgt entstehen:
TEIL 2
Vorschlag Untersuchungsrahmen Umweltverträglichkeitsprüfung
Auf Grund der Flächengröße von bis zu ca. 115 ha bedarf das Vorhaben Liebenau einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Folgende betroffene Schutzgüter werden als Untersuchungsräume abgegrenzt:
Als Untersuchungsraum um die Vorhabenfläche werden pro Schutzgut unterschiedliche
Werte festgelegt. Diese können den vorgelegten Unterlagen entnommen werden und in der
Sitzung des Ortschaftsrates eingesehen werden.
Wo kann ich meine persönliche Stellungnahme dazu abgeben und/oder mich weiter dazu
informieren?
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